Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Supporters GmbH
I) Allgemeines
Folgende AGB gelten für Geschäftsbeziehungen und die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen im Fernabsatz.
Sie gelten ausschließlich für Verträge über folgende bewegliche Sachen: Folien, Stoffe, Fahnen, Banner, Fahnenstangen, Stoffmalfarbe, Folienmalfarbe, Farbspraydosen, Papptafeln, Knicklichter, Konfetti, Luftballons, Regenschirme, Klebemittel, Gummiringen, Megafone, Flammschutzmittel, Pflegemittel, Textilien, Schals, Accessoires und Werbemitteln.
Vertragspartner (im Folgenden: Verkäufer) wird:
Supporters GmbH
Edisonstr. 10-12
D-68623 Lampertheim
E-Mail: info@supporters.de
USt-IdNr.: DE266029556
Handelsregister Darmstadt HRB 92102
Sitz des Unternehmens ist Lampertheim
Geschäftsführung: Timo Grommes
Prokurist: Sandro Battaglia
Vertragspartner (im Folgenden: Käufer) können natürliche und juristische Personen werden.
II) Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für alle zwischen der Firma Supporters GmbH (im folgenden "Verkäufer") und dem Käufer geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren sowie der Verarbeitung und Veredelung von Stoffen, Folien, Textilien und Werbeartikeln. Die AGB´s gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal gesondert vereinbart werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, welche die Firma Supporters GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Supporters GmbH unverbindlich, auch wenn sie nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Supporters GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführt.
III) Angebot und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote der Supporters GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist die schriftlich fixierte Auftragsbestätigung, einschließlich der Allgemeinen Lieferbedingungen. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss der Auftragsbestätigung sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich der Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
(4) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
IV) Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die hinterlegten Preise aus dem Angebot der Firma Supporters GmbH gelten ab Werk und schließen eine handelsübliche Verpackung ein, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen bereits eingeschlossen, diese wird in der gesetzlich geltenden Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Zahlungen haben in Übereinstimmung mit den auf der Rechnung vermerkten Bedingungen zu erfolgen.
(3) Bei Zahlungsverzug können bankübliche Zinsen berechnet werden. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer auch über den Betrag verfügen kann.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Supporters GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V) Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich Richtwerte. Die von der Supporters GmbH angegebenen Lieferzeiten beginnen erst, wenn alle produktionsrelevanten Fragen abgeklärt und entsprechende Voraussetzungen geschaffen sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
(2) Die Supporters GmbH haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Auftrag zurücktreten.
(3) Die Supporters GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Supporters GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
VI) Gefahrenübergang, Versand, Verpackung und Transportversicherung
(1) Verladung und Versand erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, auf Kosten des Käufers. Die Wahl der Versandart und des Versandweges wird in Abstimmung zwischen der Supporters GmbH und dem Käufers getroffen und schriftlich fixiert. Wählt der Kunde keine der durch die Supporters GmbH zur Wahl gestellten Versandarten ausdrücklich aus, so erfolgt die Auswahl durh den Verkäufer nach billigem Ermessen.
(2) Auf Wunsch und Kosten des Käufers kann der Verkäufer eine Warenlieferung auch durch eine Transportversicherung absichern.
(3) Der Käufer hat die Lieferung umgehend bei Erhalt auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich unter Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie der Supporters GmbH gegenüber anzuzeigen.
(4) Die Supporters GmbH nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat auf eigene Kosten für die Entsorgung von Verpackungen zu sorgen.
(5) Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers zwischen. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VII) Gewährleistung & Haftung
(1) Die Supporters GmbH haftet dem Käufer gegenüber nach den gesetzlich geltenden Vorschriften. Dem Käufer stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
(2) Die ausgelieferten Waren sind unverzüglich nach Anlieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die angelieferten Artikel gelten als genehmigt und angenommen, sofern der Supporters GmbH nicht eine schriftliche Mängelrüge in Bezug auf offensichtliche Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren.
VIII) Druckproduktion
(1) Daten, die für die Erstellung von Druckprodukten erforderlich sind (Druckdaten), sind vom Käufer in den von uns angegebenen Dateiformaten und Spezifikationen beizustellen. Zwingend zu berücksichtigen sind dabei die Inhalte und Vorgaben unserer Datenblätter. Wurden die Vorgaben der Supporters GmbH für Druckdaten nicht eingehalten, haften wir nicht für diesbezügliche Mängel der Druckprodukte. Dasselbe gilt für mögliche Veränderungen (z.B. Farbveränderungen), die auf die Nichteinhaltung der Dateiformate und Spezifikationen durch den Käufer zurückzuführen sind.
(2) Die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Druckdaten obliegt allein dem Käufer. Eine inhaltliche oder technische Überprüfung der Druckdaten durch uns erfolgt nicht. Sofern die Druckdaten mit offensichtlichen, für jedermann erkennbaren Fehlern behaftet sind, die eine weitere Verarbeitung durch die Supporters GmbH nicht erlauben, wird der Verkäufer den Käufer auf diese Fehler hinweisen und Berichtigung verlangen.
(3) Liefert der Käufer trotz Aufforderung entsprechend berichtigte Druckdaten nicht oder nicht so rechtzeitig, dass vereinbarte Liefertermine eingehalten werden können, haften die Supporters GmbH nicht für Schäden wegen Verzug der Leistung. Die Supporters GmbH ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Druckauftrag auszuführen. Die Zahlungspflicht des Käufers bleibt in diesem Fall unberührt.
(4) Beauftragt der Käufer die Supporters GmbH, gelieferte Druckdaten an die Inhalte und Vorgaben unserer Datenblätter anzupassen, ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarte Vergütung für diese Anpassungsaufwände in Rechnung zu stellen.
(5) Sofern der Käufer die Supporters GmbH mit der Layouterstellung beauftragt, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
(6) Mit dem Versand der Druckdaten sichert der Käufer zu, dass er alle nötigen Rechte und Lizenzen für die Inhalte seiner Druckdaten besitzt. Der Käufer garantiert, dass die Druckdateien nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, verstoßen. Der Käufer garantiert insbesondere, dass die Druckdateien und ihre Verwendung für das Produkt keine Urheber-, Marken oder andere Schutzrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
Wenn Rechte Dritter durch die Auftragsabwicklung verletzt werden, ist der Käufer verpflichtet, der Supporters GmbH von Ansprüchen Dritter umfassend freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsvertretung einschließlich etwaiger Gerichtskosten. Der Kunde wird uns auf Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche Dritte angemessen unterstützen.
(7) Der Käufer räumt der Supporters GmbH zur Herstellung der Druckprodukte ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Druckdateien ein. Dies schließt das Recht ein, diese zu vervielfältigen und zu bearbeiten bzw. durch einen Dienstleister vervielfältigen und bearbeiten zu lassen, soweit dies zur Erstellung des Druckprodukts erforderlich ist, sowie diese innerhalb seines Nutzungskontos zu speichern, falls vom Kunden so veranlasst.
(8) Komplexe Druckaufträge mit speziellen Konfektionen müssen vor Vertragsschluss schriftlich vom Käufer genauestens beschrieben werden. Sofern erforderlich, müssen der Supporters GmbH Skizzen, die für ein Verständnis des gewünschten Druckprodukts erforderlich sind, zur Verfügung gestellt werden. Die vom Kunden erhaltenen Informationen werden von uns nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Auftrag kommt mit dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Inhalt zustande, sofern der Käufer nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung, bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten Frist, etwaige Fehler rügt.
(9) Die Frist für den Eingang der Druckdaten ist der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann sich der Liefertermin nach hinten verzögern; dies ist vom Kunden zu akzeptieren. Sämtliche entstehende Kosten (Expresskosten, Kosten, die aufgrund von Lieferortänderungen oder Adressänderung entstehen) einer nachträglichen Auftragsänderung und/oder Anpassung werden dem Käufer weiterberechnet.
IX) Produktspezifische Besonderheiten
(1) Angaben im Onlineshop oder in sonstigen Beschreibungen betreffend Kostenschätzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstiger Konstruktionsangaben bzw. technischer Daten der bestellten Ware können geringfügigen produktions- oder chargenbedingten Abweichungen unterworfen sein. Diese Abweichungen sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß. Die gewöhnliche Verwendung ist dadurch nicht eingeschränkt, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
(2) Angaben über Eigenschaften der Ware sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von uns schriftlich in einem separaten Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Garantien sind für die Supporters GmbH nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch unsere Verpflichtungen im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Kunden am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Garantie.
(3) Dem Käufer ist bekannt, dass die von ihm beauftragten Produkte je nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Umwelteinflüssen ausgesetzt sein können und hierdurch Farb-/ und Materialveränderungen auftreten können. Diese Veränderungen der Produkte sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß. Die gewöhnliche Verwendung ist dadurch nicht eingeschränkt. Wir behalten uns vor, unsere Materialien von verschiedenen Herstellern zu beziehen, wobei es insbesondere bei Druckprodukten zu geringfügigen Schwankungen des Grundmaterials und unserer Produktspezifikationen kommen kann.
(4) Geringfügige, technisch bedingte Farbabweichungen im Rahmen der Produktion zwischen Produkt und Vorlage, zwischen unterschiedlichen Aufträgen sowie einzelnen Fertigungsstücken innerhalb eines Auftrags, sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß. Die gewöhnliche Verwendung ist dadurch nicht eingeschränkt, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
(5) Dem Käufer ist bekannt, dass es bei Erstellung von Druckprodukten und Stoffen insbesondere Fahnen aufgrund von Handarbeit, Stoffverzug, Grundmaterialbeschaffenheit und Temperaturunterschieden während des Druckverfahrens technisch bedingt zu geringfügigen Schwankungen des Grundmaterials und zu geringfügigen Abweichungen des Endformates kommen kann. Leichte Abweichungen des Endformats, welche in einem Bereich von bis zu 1 % bei Platten und Folien, von bis zu 2 % bei PVC und von bis zu 5 % bei Stoffen fallen, sind bei Sachen derselben Art üblich und die gewöhnliche Verwendung dadurch nicht eingeschränkt.
(6) Der Käufer ist zur Überprüfung der Eignung der Produkte für die von ihm vorgesehene Verwendung verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet die Produkte entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung, den dort vorgesehenen Verwendungs- und Sicherheitshinweisen und ausschließlich im Rahmen der jeweils bestimmungsgemäßen Einsatzzwecke zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit des für den Einsatz vorgesehenen Untergrundes und der entsprechenden Montageanleitungen. Erforderlichenfalls hat der Kunde vorab geeignete Einsatztests durchzuführen. Wir haften nicht für Schäden, die durch fehlende Tests, unsachgemäße, zweckfremde oder sonst entgegen der jeweiligen Produktbeschreibung erfolgten Produktverwendung entstehen.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, etwaige für den Produkteinsatz erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen sowie die für den Produkteinsatz jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
X) Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Supporters GmbH gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) im Eigentum der Supporters GmbH.
(2) Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat die Supporters GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Herausgabe der Vorbehalts- bzw. Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Weder im Herausgabeverlangen noch in einer Pfändung bezüglich der Vorbehalts- bzw. Neuware liegt eine Rücktrittserklärung des Verkäufers, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
XI) Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – in Bezug auf die gekauften Waren ein Widerrufsrecht nach
Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
XI.1) Widerrufsrecht
Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein vom Käufer benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer die Supporters GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann das beigefügte Widerrufs-Musterformular verwenden, dieses ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Widerruf bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
Supporters GmbH
Edisonstr. 10-12
68623 Lampertheim
E-Mail: info@supporters.de
XI.2) Ausschluss
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen und bei individuellen Artikeln, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
XI.3 Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer den Vertrag widerruft, ist die Supporters GmbH verpflichtet alle Zahlungen, welche die Supporters GmbH vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag an dem die Mitteilung über den Widerruf des Käufers bei der Supporters GmbH eingegangen ist, zurückzuzahlen. Rückzahlungen können durch die Supporters GmbH so lange verweigert werden, bis eventuell noch beim Käufer befindliche Waren wieder an die Suppoerts GmbH übergegangen sind.
Der Käufer hat im Falle eines Widerrufs die bereits erhaltenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Verkäufer über den Widerruf unterrichtet hat, an die Supporters GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Anfallende Kosten für die Rücksendung der Waren sind vom Käufer zu tragen.
Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang des Käufers zurückzuführen ist.
XII) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen der Supporters GmbH und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Supporters GmbH und dem Käufer geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz der Supporters GmbH, Lampertheim. Die Supporters GmbH ist hingegen berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.